AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen


1 ALLGEMEINES

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Kommunikationsagentur Brandkontor (einer Division, bzw. Marke der Schwiezer System GmbH), im Folgenden kurz Brandkontor. Brandkontor erbringt Lieferungen und Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“). Bei abweichenden oder ergänzenden Vereinbarungen – insbesondere widersprechenden Geschäftsbedingungen – ist eine ausdrückliche, schriftliche Zustimmung der Brandkontor erforderlich. Die AGB der Brandkontor gelten auch dann ausschließlich, wenn in Kenntnis entgegenstehender AGB des Kunden von Brandkontor Leistungen vorbehaltlos erbracht werden.

 

 

2 VERTRAGSGEGENSTAND

 

Brandkontor bietet Dienstleistungen aus den Bereichen ONLINE MARKETING (Entwicklung von Online-Marketing-Strategien, Kampagnen-Planung, Kommunikationsregie etc.), BETREUUNG VON WEBISTES UND SOCIAL MEDIA PROFILEN (CARE) (inhaltliche und technische Pflege von Online-Präsenzen für Unternehmen), NAMENSENTWICKLUNG (Entwicklung von Namen für die Verwendung als Markenname, Unternehmens-, Dienstleistungs oder Produktbezeichnung, Veranstaltung etc.) sowie die ERSTELLUNG VON ONLINE-PRÄSENZEN für Selbständige und Unternehmen (technische und gestalterische Entwicklung von Internetseiten). Die genaue vertragsgegenständliche Leistung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot und der Auftragsbestätigung sowie den folgenden Ausführungen zu den Unternehmensbereichen:

2.1 – Online Marketing – Die Beratung sowie der Auf- und Ausbau von Unternehmen und Marken im Internet. Brandkontor unterstützt seine Kunden bei der Entwicklung von Markt- und Kommunikationsstrategien und erbringt diverse Leistungen im Bereich Online-Marketing (z.B. SEM & SEO Suchmaschinenmarketing und -optimierung, Social Media und Content Marketing, Affiliate Marketing etc.).

2.2 – Inhaltliche und technische Betreuung (CARE) – Im Bereich Social Media & Content Services unterstützt Brandkontor seine Kunden bei der Betreuung ihrer Webseiten und Social-Media-Präsenzen. Brandkontor erstellt Firmenprofile in sozialen Netzwerken, entwickelt Inhalte (Texte, Bilder) und sorgt dafür, dass diese ansprechend in sozialen Netzwerken und auf Homepages präsentiert werden. Ferner wird die Reaktion von Kunden überwacht und bei entsprechender Beauftragung auch moderiert. KOMPLETTES VERZEICHNIS der Care-Leistungen.

2.3 – Namensentwicklung – Entwicklung von Namen für die Verwendung als Markenname, Unternehmens-, Dienstleistungs-, Veranstaltungs- oder Produktbezeichnung etc. sowie (bei entsprechender Beauftragung) die Prüfung und Registrierung der zugehörigen Internet-Domains, wie z.B. .com- und .de-Domains (im Folgenden Top Level Domains oder TLDs genannt) sowie die Prüfung auf generelle Eignung zur Eintragung als Wortmarke.

2.3.1 – Top-Level-Domain-Verfügbarkeit – Die TLD-Prüfungen und -Registrierungen werden im beauftragten Umfang ausgeführt. Bei der Bewertung, ob TLDs zum Zeitpunkt der Überprüfung verfügbar sind, nutzt Brandkontor Informationssysteme, bei denen es im Einzelfall passieren kann, dass Domains fälschlich als verfügbar angezeigt werden, obwohl diese z.B. schon auf einen neuen Besitzer angemeldet wurden, aber zum Zeitpunkt der Prüfung noch nicht konnektiert waren. Die Aussagen zur Verfügbarkeit sind daher nur als Anhaltspunkt zu verstehen, bzw. haben keinen bindenden Charakter. Konkret beauftragte, bzw. bestellte TLDs werden hingegen verbindlich geliefert.

2.3.2 – Eintragungsfähigkeit als Wortmarke – Durch Brandkontor vorgeschlagene Namen werden grundsätzlich auf generelle Eintragungsfähigkeit als Wortmarke geprüft. Recherchiert wird dabei in Datenbeständen gängiger Registrierungsinstanzen. Die Ergebnisse vergleichen gegen registrierte Marken, enthalten jedoch keine Tests gegen Benutzungsmarken oder Kennzeichen, die nicht in Datenbanken erfasst sind. Die Recherche durch Brandkontor stellt dementsprechend keine rechtliche Beratung dar, sondern dient dem Zweck, offensichtliche Kollisionen möglichst zu vermeiden. Eine weitergehende Prüfung durch einen Rechtsanwalt (z.B. im Rahmen der Vorbereitung der Markenanmeldung), kann und soll die Recherche durch Brandkontor ausdrücklich nicht ersetzen. Dies auch, weil z.B. die Eintragungsfähigkeit eines Begriffs als Marke von dem dafür vorgesehen Produkt- oder Dienstleistungssektor (Stichwort NIZZA-KLASSIFIKATION) abhängt. Es liegt daher ausdrücklich nicht in der Verantwortung von Brandkontor, dass vorgeschlagene Namen frei von Rechten Dritter sind, sondern in der Verantwortung des Auftraggebers. Zu dieser Prüfung empfehlen wir die Zusammenarbeit mit einem Patentanwalt (der auf Wunsch vermittelt werden kann).

2.3.3 – Gewährleistung – Eine Haftung, bzw. Gewähr für wettbewerbs- und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit sowie Schutzfähigkeit der Leistungen unserer Namensentwicklung wird nicht übernommen. Ferner wird keine Haftung dafür übernommen, dass alle unterbreiteten Namensvorschläge in fremden Sprachen, Dialekten oder Ländern problemlos verwendbar sind.

2.4 – Brandkontor Shop – Kunden können bereits entwickelte Namen inklusive zugehöriger TLDs (Internet-Domains) im BRANDKONTOR SHOP (https://brandkontor.de/shop) käuflich erwerben. Der jeweilige Leistungsumfang ergibt sich aus der Artikelbeschreibung auf der Produktseite des jeweiligen Namens. Zu übertragende Domains werden zeitnah (nach Zahlungseingang) per Auth-Code an den Kunden zur freien Verfügung übergeben. Für Namen aus dem Brandkontor Shop gelten die Bedingungen aus 2.3.2 und 2.3.3 (siehe oben).

2.5 – Responsive Webdesign – Brandkontor entwickelt technisch und gestalterisch Online-Präsenzen (Websites, Homepage etc.) für gewerbliche Kunden. Details hierzu werden u.a. auf unserer Website unter dem Punkt RESPONSIVE WEBDESIGN dargestellt. Zur Erstellung der Online-Präsenzen werden insbesondere technische und gestalterische Leistungen für den Kunden erbracht, deren Art und Umfang sich aus dem jeweils erteilten und per Auftragsbestätigung angenommenen (siehe Punkt 3) Auftrag ergibt.

 

 

3 VERTRAGSABSCHLUSS

 

Sofern nicht schriftlich anders geregelt, sind Angebote von Brandkontor freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst bei ausdrücklicher Vereinbarung, schriftlich, mündlich, fernmündlich, per Email, oder durch schriftliche Auftragsbestätigung von Brandkontor zustande. Im Falle der Nichterfüllung des Vertrages aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, kann Brandkontor alle bereits erbrachten Teilleistungen berechnen.

3.1 – Kauf im Shop – Im Brandkontor Shop kommt der Vertragsabschluss durch die Zahlung des Angebotpreises zustande. Die Zahlungsmöglichkeiten des Shops (Überweisung oder PayPal) sind vom Kunden auszuführen. Nach Zahlungseingang erhält der Kunde die Auth-Codes der zugehörigen Domains. Das Geschäft ist damit vollzogen.

3.2 – Beauftragung Naming, redaktionelle Betreuung & Webdesign – Die Beauftragung von Namensfindungen, redaktioneller Betreuung und Webdesign-Aufträgen erfolgt per Übermittlung des gewünschten Umfangs mittels Online-Forumular auf den jeweiligen Seiten von Brandkontor.de, per Email, Telefon oder persönlichem Briefing. Nach erfolgter Beauftragung übermittelt Brandkontor dem Auftraggeber eine Auftragsbestätigung sowie die Rechnung über die zu erbringende Leistung.

3.3 – Beauftragung Online-Marketing – Die Beauftragung von Online-Marketing-Strategien setzt ein initiales Beratungsgespräch voraus, welches über die entsprechende Seite auf unserer Online-Präsenz gratis bestellt werden kann. Nach Abschluss des Gesprächs schicken wir dem Auftraggeber ein Angebot inklusive der Zahlungsdetails. Mit der Zahlung bestätigt der Auftraggeber die Beauftragung. Ist der Auftraggeber mit der entwickelten Strategie einverstanden und beauftragt er die geplanten Maßnahmen exklusiv bei Brandkontor, so wird der volle Preis für die Strategieentwicklung als Guthaben bei der Beauftragung gutgeschrieben.

 

 

4 HONORAR & NUTZUNGSRECHTE

 

Alle Angebote richten sich ausschließlich an Unternehmen, Behörden, Selbständige, Freiberufler sowie eingetragene Vereine, die in gewerblicher oder selbständiger Tätigkeit handeln (§14 BGB). Die Angebote richten sich ausdrücklich nicht an Verbraucher, bzw. Privatpersonen, die nicht in gewerblicher oder selbständiger Absicht handeln (§13 BGB). Die Preise sind entsprechend ohne Umsatzsteuer ausgewiesen. Es gilt die für den Auftrag vereinbarte Vergütung. Bei der Beauftragung von Namensvorschlägen ist das Honorar unabhängig von der Auswahl, bzw. der Nutzung eines Vorschlages durch den Auftraggeber fällig.

4.1 – Nutzungsrechte Webdesign, Marketing & redaktionelle Leistungen – Soweit nicht anders bestimmt, umfasst das vereinbarte Honorar grundsätzlich auch die Übertragung der Nutzungsrechte an der beauftragten Leistung.

4.2 – Nutzungsrechte Namensentwicklung – Soweit nicht anders bestimmt, umfasst das vereinbarte Honorar die Übertragung der Nutzungsrechte eines Namens pro Auftrag. Ist die Übertragung einer oder mehrerer zu jeweils einem Namen passenden Internet Top-Level-Domain ebenfalls beauftragt (z.B. Mustername.com und/oder Mustername.de) so wird das Nutzungsrecht an dieser, bzw. diesen ebenfalls übertragen. Möchte der Auftraggeber mehr als nur einen der durch Brandkontor vorgeschlagenen Namen oder der, bzw. den zu einem jeweiligen Namen passenden Internet-Domain(s), gleich für welches Projekt, nutzen, so fällt ein zusätzliches Honorar in Höhe von 50% der ursprünglich vereinbarten Vergütung pro zu nutzendem Namen, bzw. pro zu nutzender Domain an.

 

 

5 VERTRAGSERFÜLLUNG

 

Brandkontor erstellt und liefert für den Kunden im vereinbarten Zeitrahmen die im Auftrag festgelegte Leistung.

5.1 – Abgabetermine – Liefer- bzw. Abgabetermine sind nur gültig, soweit sie von Brandkontor schriftlich bestätigt wurden. Gerät Brandkontor mit Leistungen in Verzug, so ist ihr zunächst eine angemessene Nachfrist von 4 Wochen zu gewähren. Nach Ablauf dieser Frist kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten. Massgeblich für die Einhaltung der Lieferzeit und der Nachfrist ist die Erbringung der Leistung durch Brandkontor, nicht jedoch die geschmackliche oder gestalterisch-künstlerische Bewertung durch den Auftraggeber.

5.2 – Erfüllung Namensentwicklung – Der Kunde erhält eine Liste mit der Anzahl der vereinbarten Namensvorschläge in einem üblichen Format (z.B. PDF). Da die Namensentwicklung grundsätzlich per Vorkasse abgerechnet wird, steht die Übermittlung der Vorschläge unter dem Vorbehalt des Honorareingangs. Gefällt dem Auftraggeber keiner der entwickelten Vorschläge, so arbeitet Brandkontor eine weitere Liste mit bis zu 50% der ursprünglich beauftragten Namen (und etwaig beauftragten Domains). Eine dritte Vorschlagsliste ist jedoch nur nach gesonderter Beauftragung möglich. Dies gilt auch, falls der Auftraggeber einen Namensvorschlag, aus von Brandkontor nicht zu vertretenden Gründen, nicht nutzen kann.

5.3 – Erfüllung Webdesign – Der Auftraggeber liefert die für seine Website gewünschten Inhalte, insbesondere alle Texte, Bilder, Grafiken, Logos und Tabellen in gängigen Dateiformaten. Der Kunde stellt dem Anbieter alle sonstigen zur Durchführung der Vertragsleistung erforderlichen Unterlagen und Informationen zur Verfügung. Für den Fall, dass der Auftraggeber die Inhalte und/oder Unterlagen bis zu einem vereinbarten Datum nicht oder unvollständig bereitstellt, kann Brandkontor eine angemessene Frist zur Beibringung der Inhalte bestimmen. Nach fruchtlosem Verlauf dieser Frist, kann Brandkontor die Arbeiten an der Website einstellen, ohne, dass daraus ein Anspruch auf Honorarrückzahlung für den Auftraggeber entsteht.

5.3.1 – Brandkontor wird angelieferte Inhalte nicht auf Rechtmäßigkeit, bzw. Freiheit von Rechten Dritter prüfen. Derartige Prüfungen obliegen vollumfänglich allein dem Auftraggeber.

5.3.2 – Im Angebot ist der einmalige Einbau der vom Kunden gelieferten Inhalte (Bilder und Texte) enthalten. Für den Fall, dass der Auftraggeber gelieferte und bereits in die Website integrierte Texte und Bilder nachträglich ändert, gilt dies als Autorenkorrektur und kann zusätzlich berechnet werden.

5.3.3 – Vereinbarte Leistungs- und Liefertermine für die Entwicklung der Online-Präsenz verlängern sich um jeweils den Zeitraum, in dem Brandkontor durch Umstände, die nicht von ihr zu vertreten sind, an der Leistung gehindert ist. Gleiches gilt für den Zeitraum, in dem Brandkontor auf Informationen oder die Erfüllung von Mitwirkungspflichten des Auftraggebers wartet.

5.3.4 – Falls kein Webhosting bei, bzw. durch Brandkontor vereinbart wurde, soll der Auftraggeber einen Hoster, bzw. Provider bestimmen, bzw. -nennen, auf dessen Servern die Website nach Fertigstellung veröffentlicht werden soll. Besteht der Account bereits, übermittelt der Kunde die Zugangsdaten zum FTP-Server und stellt sicher, dass er ein Paket beim Provider gebucht hat, welches die Installation von datenbankgestützten Applikationen erlaubt.

5.4 – Inhaltliche und technische Betreuung (CARE) – Der Auftraggeber unterstützt Brandkontor bei der redaktionellen Betreuung seiner Inhalte in jeder Form, die für die Erbringung eben dieser Leistungen sinnvoll ist. So wird der Auftraggeber Brandkontor möglichst umfangreich über Inhalte und Themen seiner Produktwelt informieren, insbesondere auf besondere Ereignisse (Veranstaltungen, Veröffentlichungen, Jubiläen etc.) hinweisen, damit Brandkontor diese zur redaktionellen Aufarbeitung nutzen kann.

5.5 – Unterbeauftragung – Brandkontor ist berechtigt, bei ihr beauftragte Leistungen an Subunternehmer weiterzugeben, bzw. Leistungen durch Freelancer ausführen zu lassen, so lange Brandkontor davon ausgeht, dass die Qualität der Leistungserbringung dadurch nicht leidet.

 

 

6 GEHEIMHALTUNG

 

Brandkontor wird sämtliche Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse oder sonstige Kenntnisse von Geschäftsvorgängen oder Unterlagen des Kunden, die ihr im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden, vertraulich behandeln. Diese Verpflichtung hat auch über die Beendigung des Vertrages hinaus bestand.

6.1 – Geheimhaltung Namensentwicklung – Der Auftraggeber verpflichtet sich, nicht ausgewählte Namensvorschläge weder zu nutzen, noch Dritten mitzuteilen. Dies gilt auch für abgewandelte Formen von vorgeschlagenen Namen, bzw. alle Namen, die klar auf von Brandkontor gemachte Namensvorschläge zurückzuführen sind (Ausnahmen, siehe 4.2).

 

 

7 LEISTUNGSABNAHME

 

Die von Brandkontor erbrachte Leistung ist vom Auftraggeber abzunehmen. Erfolgt die Abnahme der Leistung nicht innerhalb von 21 Tagen nach Aufforderung zur Abnahme, bzw. nach Lieferung, so gilt die Leistung als abgenommen. Dies gilt auch für Teilleistungen, bzw. -erfüllungen.

7.1 – Gestaltungsfreiheit – Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Die Abnahme darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen oder geschmacklichen Gründen verweigert werden. Ein eventuelles Nicht-Gefallen begründet auch keine Kürzung der Vergütung.

 

 

8 RECHTE DRITTER

 

Der Auftraggeber versichert, dass er Inhaber aller für die Durchführung dieses Vertrages erforderlichen Urheber-, Nutzungs- und sonstiger Rechte an den von ihm zur Verfügung gestellten Materialien und Unterlagen ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Kunde Brandkontor von allen Ansprüchen Dritter inklusive Kosten einer etwaigen Rechtsverteidigung frei.

 

 

9 REFERENZEN

 

Brandkontor kann auf von ihr erbrachte und vom Auftraggeber verwendete Leistungen als Referenz verweisen. Dies gilt auch, wenn eine Arbeit vom Kunden in abgeänderter Form genutzt wird.

 

 

10 SCHLUSSBESTIMMUNGEN

 

10.1 – Vorzeitige Kündigung – Sollte der Auftraggeber den Vertrag vorzeitig kündigen, hat Brandkontor Anspruch auf Vergütung aller bis zu diesem Zeitpunkt erbrachten Leitungen, sowie auf 50% der Vergütung der bereits beauftragten aber nicht mehr zu erbringenden Leistungen als Ausfallhonorar/Aufwandsentschädigung/Bearbeitungsgebühr. Die aufgrund des Auftrags der Brandkontor entstehenden Kosten Dritter sind Brandkontor durch den Auftraggeber zu 100% zu erstatten. Eine Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.

10.2 – Salvatorische Klausel – Sollten Regelungen dieser Vereinbarung gesetzlichen Vorschriften widersprechen, so tritt die wirksame Regelung in Kraft, die dem Sinn und Inhalt der verstoßenden Bedingung am ehesten entspricht. Die Unwirksamkeit einzelner vorstehender Bestimmungen lässt die Wirksamkeit der übrigen unberührt.

10.3 – Schriftformerfordernis – Änderungen und Ergänzungen der Vertragsbedingungen bedürfen der Schriftform.

10.4 – Gerichtsstand – Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort sind, soweit rechtlich zulässig, Hannover, Deutschland.

 

Stand: 21.02.2017